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   BFH, 14.06.2005 - X B 103/04   

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https://dejure.org/2005,14998
BFH, 14.06.2005 - X B 103/04 (https://dejure.org/2005,14998)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2005 - X B 103/04 (https://dejure.org/2005,14998)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - X B 103/04 (https://dejure.org/2005,14998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben - Zahlung einer monatlichen Rente neben einem Nießbrauchsrecht als dauernde Last

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600).

    Eine Änderung des Vertrages ist anzuerkennen, wenn sie durch nachweisbare Umstände veranlasst ist, die nach Maßgabe des Vertragstextes oder nach der Rechtsnatur des Vertrages rechtserheblich sind und wenn diese Umstände eine veränderte Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und/oder eine andere Bedarfslage des Berechtigten anzeigen (BFH-Urteil in BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020).

  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    d) Entgegen der Ansicht des Klägers kann aus der Rechtsprechung zur gleitenden Vermögensübergabe in Form der Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch Zahlung wiederkehrender Versorgungsleistungen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, m.w.N.) nicht gefolgert werden, trotz Fortbestehens des Vorbehaltsnießbrauchs sei daneben die Vereinbarung von als dauernde Last abziehbaren Versorgungsleistungen rechtlich möglich.
  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Gleiches gilt für die behauptete Abweichung vom BFH-Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98), in dem ausdrücklich über die Ablösung eines Nießbrauchsrechts durch eine private Versorgungsrente entschieden wurde.
  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    b) Im Übrigen konnte der Kläger eine Divergenz auch deshalb nicht darlegen, weil das BFH-Urteil vom 27. August 1996 IX R 86/93 (BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47) sich zu einem Fall äußerte, in dem von vornherein ein Versorgungsvertrag mit Versorgungsleistungen neben einem dinglichen Wohnungsrecht bejaht wurde und weiterhin das dingliche Wohnungsrecht eingeschränkt bzw. zum Teil durch weitere Versorgungsleistungen abgelöst wurde.
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder --bei einer Änderung der Verhältnisse-- für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, 116, BStBl II 1989, 281).
  • BFH, 28.08.2001 - X B 60/01

    Beschwerde - Finanzgericht - Zulassung - Rechtsmittel - Divergenz - Beschwer -

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Der Zulassungsgrund der Divergenz setzt aber einen gleichgelagerten Sachverhalt voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2001 X B 60/01, BFH/NV 2002, 347), an dem es hier fehlt.
  • BFH, 24.11.1993 - X R 123/90

    Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600).
  • BFH, 13.12.2000 - X B 81/00

    Übergabevertrag; Übernahme von Schönheitsreparaturen

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - X B 103/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, m.w.N. der Rechtsprechung; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600).
  • FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 3549/06

    Voraussetzung für die Anerkennung von wiederkehrenden Versorgungsleistungen als

    Voraussetzung für die Anerkennung solcher wiederkehrender Leistungen als Sonderausgaben ist die Berücksichtigung "im Übergabevertrag" (vgl. das Urteil des Senats vom 31.12.2005, 1 K 3108/02 E, EFG 2006, 812 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH, etwa BFH-Beschluss vom 14.6.2005 X B 103/04, [...]).

    (vgl. BFH-Urteil vom 14.06.2005 X B 103/04 - [...]).

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